HörProfi-Kassendirektverrechnung

HörProfi übernimmt die Verrechnung mit der Krankenkasse

Bei einer vorliegenden Hörminderung gibt es die Möglichkeit von der Krankenkasse eine Zuzahlung zur Hörgeräteversorgung zu erhalten. Alles was Sie brauchen ist:

  • Eine Verordnung eines HNO-Facharztes: Die HNO Verordnung erhalten Sie bei Ihrem HNO-Arzt.
  • Einen unterzeichneten Anpassbericht von HörProfi: Der Anpassbericht wird am Ende der Anpassungsphase von Ihrem Hörakustikmeister ausgestellt.

Sie haben nichts weiter zu tun: die weitere Abwicklung mit der Krankenkasse übernimmt HörProfi für Sie.

Bei einer außergewöhnlichen Hörminderung (Sonderversorgung) gibt es individuell zusammengesetzte Zuzahlungsbeträge. Für Personen, die im Berufsleben stehen, gibt es deutlich höhere Grundbeträge, die ebenfalls individuell zusammengesetzt werden.