Bei einer vorliegenden Hörminderung gibt es die Möglichkeit von der Krankenkasse eine Zuzahlung zur Hörgeräteversorgung zu erhalten. Alles was Sie brauchen ist:
Sie haben nichts weiter zu tun: die weitere Abwicklung mit der Krankenkasse übernimmt HörProfi für Sie.
Bei einer außergewöhnlichen Hörminderung (Sonderversorgung) gibt es individuell zusammengesetzte Zuzahlungsbeträge. Für Personen, die im Berufsleben stehen, gibt es deutlich höhere Grundbeträge, die ebenfalls individuell zusammengesetzt werden.